Recht


Wenn ein Paar sich zur Trennung entschlossen hat, kann ein Partner nach Ablauf eines Jahres den Scheidungsantrag stellen. Treten Schwierigkeiten im Trennungsjahr auf, stehen Gerichtsverfahren zur Verfügung, um z.B. den Unterhalt oder die Zuordnung der Kinder zu regeln. Das Gericht regelt ferner auf Antrag den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich und die Hausratsverteilung. Die Gerichtsentscheidungen richten sich nach den maßgeblichen Gesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das Gericht »subsumiert« den von den Anwälten vorgetragenen Sachverhalt unter die einschlägigen Rechtsnormen. Das Gericht entscheidet, was für die Parteien gelten soll. Es trägt somit auch die Verantwortung. Es besteht die Gefahr, daß es Gewinner und Verlierer gibt.


Demgegenüber verständigen sich beide Partner bei der Mediation, über welche Punkte sie verhandeln wollen. Sie tauschen sich über ihre Interessen und Bedürfnisse und Gerechtigkeitsvorstellungen aus. Sie entwickeln gemeinsame Vorstellungen und Lösungsvorschläge. Am Ende entscheiden sie selbst. Die Mediation bietet den Rahmen für die Entscheidung. Das Recht hat in der Mediation eine andere Bedeutung. Die von ihm entworfenen Lösungen können Anregungen für die eigenen Vorstellungen geben. Das Recht kann an einzelnen Stellen der freien Entscheidung Grenzen setzen. Außerdem sind bei der Mediationsvereinbarung Formvorschriften zu beachten, damit sie rechtsgültig ist.



Am Ende der Mediation steht eine Vereinbarung, die zumeist die Rechtsfolgen von Trennung und Scheidung abschließend regelt. Danach kann eine einvernehmliche Scheidung gem. § 630 ZPO stattfinden. Oft sparen die Familien Kosten, indem sich nur eine Partei im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten läßt.