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Wenn ein Paar sich zur Trennung entschlossen
hat, kann ein Partner nach Ablauf eines Jahres den Scheidungsantrag
stellen. Treten Schwierigkeiten im Trennungsjahr auf, stehen Gerichtsverfahren
zur Verfügung, um z.B. den Unterhalt oder die Zuordnung der Kinder
zu regeln. Das Gericht regelt ferner auf Antrag den nachehelichen Unterhalt,
den Zugewinnausgleich und die Hausratsverteilung. Die Gerichtsentscheidungen
richten sich nach den maßgeblichen Gesetzen und der höchstrichterlichen
Rechtsprechung. Das Gericht »subsumiert« den von den Anwälten
vorgetragenen Sachverhalt unter die einschlägigen Rechtsnormen.
Das Gericht entscheidet, was für die Parteien gelten soll. Es trägt
somit auch die Verantwortung. Es besteht die Gefahr, daß es Gewinner
und Verlierer gibt.

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Demgegenüber verständigen
sich beide Partner bei der Mediation, über welche Punkte sie verhandeln
wollen. Sie tauschen sich über ihre Interessen und Bedürfnisse
und Gerechtigkeitsvorstellungen aus. Sie entwickeln gemeinsame Vorstellungen
und Lösungsvorschläge. Am Ende entscheiden sie selbst. Die
Mediation bietet den Rahmen für die Entscheidung. Das Recht hat
in der Mediation eine andere Bedeutung. Die von ihm entworfenen Lösungen
können Anregungen für die eigenen Vorstellungen geben. Das
Recht kann an einzelnen Stellen der freien Entscheidung Grenzen setzen.
Außerdem sind bei der Mediationsvereinbarung Formvorschriften
zu beachten, damit sie rechtsgültig ist.

Am Ende der Mediation steht eine Vereinbarung,
die zumeist die Rechtsfolgen von Trennung und Scheidung abschließend
regelt. Danach kann eine einvernehmliche Scheidung gem. § 630 ZPO
stattfinden. Oft sparen die Familien Kosten, indem sich nur eine Partei
im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten läßt.

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