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Wenn ein Paar an Mediation interessiert ist, macht es Sinn, eine erste Sitzung zu vereinbaren. In diesem Gespräch wird zunächst einmal geklärt, ob beide bereit sind, die Angelegenheiten der Trennung miteinander zu regeln und ob beide fähig zum Verhandeln miteinander sind. Dazu gehört auch die Frage, ob einer von beiden dem anderen deutlich unterlegen ist und deshalb eher anwaltlichen parteilichen Beistand braucht. Wenn beide Partner und die Mediatoren zum Ergebnis kommen, daß Mediation eine angemessene Hilfe darstellt, können sich beide für eine Fortsetzung der Mediation entscheiden.
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In der nächsten Phase werden die Punkte, die jeder der beiden Partner regeln möchte, gesammelt. Für jeden dieser Punkte stellen beide ihre Sicht und Bedürfnisse dar, und diese Bedürfnisse werden näher ergründet. Die Gemeinsamkeiten werden herausgearbeitet und dort, wo es Differenzen gibt, werden unterschiedliche Lösungs- ideen entwickelt. Darüber verhandeln dann beide und entscheiden sich schließlich für eine Regelung. Wenn verschiedene Einzelpunkte in diesem Sinne ausgehandelt worden sind, werden die Regelungen insgesamt daraufhin betrachtet, inwieweit sie als »Paket« stimmig sind und beider Vorstellungen von Fairness entsprechen. Nachdem sich beide durch Beratungsanwälte haben beraten lassen, werden die Vereinbarungen in schriftlicher Form aufgesetzt (und, soweit dies rechtlich erforderlich ist, in notarieller Form). Dieser Vertrag hat dann Gültigkeit und kann z.B. dem Familiengericht vorgelegt werden.
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